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Eintritt einer auflösenden Bedingung bei freigestelltem Betriebsratsmitglied im Bewachungsgewerbe

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine auflösende Bedingung in einem Arbeitsvertrag eines Unternehmens des Bewachungsgewerbes, wonach das Arbeitsverhältnis eines im Wachdienst beschäftigten Arbeitnehmers bei dem Entzug der Einsatzgenehmigung durch die US-Streitkräfte endet, ist wirksam, wenn für den Arbeitnehmer keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr besteht (BAG, 19.03.2008 - Az: 7 AZR 1033/06).

Die Amtsausübung durch ein freigestelltes Betriebsratsmitglied ist keine solche Beschäftigungsmöglichkeit.


LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - Az: 7 Sa 426/19

ECLI:DE:LAGRLP:2020:0902.7SA426.19.00


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern