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Schulung des Betriebsrats: Nicht beeinflussbare Kosten muss der Arbeitgeber tragen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Entstehen einem Betriebsratsmitglied durch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG Kosten, die von ihm in der Höhe nicht beeinflussbar sind, kann dem Anspruch auf Freistellung nicht entgegengehalten werden, dass nach der im Betrieb bestehenden Reisekostenregelung diese Kosten nicht zu ersetzen sind.


BAG, 07.06.1984 - Az: 6 ABR 66/81


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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