Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.039 Anfragen

Sitzstreik für Gehaltserhöhung kann drastische Folgen haben!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im zu entscheidenden Fall wollten Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung durchsetzen.

Hierzu wählten die Arbeitnehmer ein ungewöhnliches Mittel und führten einen mehrstündigen Sitzstreik im Vorgesetztenbüro durch.

Ein solcher Sitzstreik ist aber als schwerwiegende Pflichtverletzung zu werten und kann die Kündigung rechtfertigen. Auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit ist ohne vorherige Abmahnung jedenfalls eine verhaltensbedingte fristgemäße Kündigung gerechtfertigt.

Dies gilt zumindest für den Fall, dass es sich um eine Führungskraft mit Vorbildfunktion handelt, die trotz Deeskalationsversuchen des Arbeitgebers und Kündigungsandrohungen das Büro nicht verlässt.

Entschließt sich der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Tatkündigung dazu, den Arbeitnehmer zum Kündiungssachverhalt anzuhören, hemmt dies in der Regel den Beginn der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB.

Die Anhörung des Gekündigten vor dem Ausspruch einer Tatkündigung ist zwar regelmäßig keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung. Mit einer Anhörung handelt der Kündigende allerdings im eigenen Interesse. Wenn er sie unterlässt, geht er das Risiko ein, dass der Gekündigte im Prozess ihn entlastende Umstände vorträgt, die einen wichtigen Grund ausschließen und bei deren Kenntnis die Kündigung nicht ausgesprochen worden wäre. Schon um einen aussichtslosen Prozess zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den Sachverhalt durch Anhörung des Betroffenen aufzuklären.


LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2015 - Az: 3 Sa 354/14

ECLI:DE:LARBGSH:2015:0506.3SA354.14.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und die gute Zusammenfassung
Sebastian V., Berlin
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany