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Geldlohn nach Zeit oder Akkord

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Beim Zeitlohn wird das Entgelt nach bestimmten Zeitabschnitten bemessen ohne Rücksicht auf Quantität und Qualität der Arbeitsleistung. Dies ist die häufigste Vergütungsart. Setzt sich die Vergütung aus verschiedenen Arten zusammen, so stellt der Geldlohn nach Zeit oder Akkord i.d.R. den Großteil der Vergütung dar.

Wird ein Leistungslohn gezahlt, so ist das Entgelt ist von der Menge (u.U. auch Qualität) der Arbeitsleistung abhängig. Dabei wird unterschieden zwischen:

Geldakkord: Entgelt = Arbeitsmenge x Geldfaktor

Geldakkord ist also ein für eine bestimmte Arbeitsleistung festgelegter Betrag. Auf die hierfür benötigte Arbeitszeit kommt es nicht an. Der Verdienst errechnet sich aus der obigen Formel. Gegenüber dem Zeitakkord müssen beim Geldakkord bei Tarifänderungen alle Einzelakkorde neu berechnet und vorgegeben werden. Beim Zeitakkord ändern sich nur die Akkordrichtsätze. In der Praxis wird daher fast ausschließlich der Zeitakkord verwendet.

und

Zeitakkord: Entgelt = Arbeitsmenge x Vorgabezeit x Richtsatz / 60

Beim Zeitakkord (oder Stückzeitakkord) errechnet sich der Stundenlohn, nach der obigen Formel. Die Vorgabezeit muss nach wissenschaftlichen Grundsätzen (Refa) ermittelt werden. Akkordrichtsatz ist der Stundenverdienst eines Akkordarbeiters bei Normalleistung. Beim Gruppenakkord kommt es auf die Leistung einer Gruppe von Arbeitnehmern an.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 19.04.2026)
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Beim Zeitlohn erfolgt die Vergütung nach festen Zeitabschnitten, unabhängig von der Menge oder Qualität der Arbeit. Der Leistungslohn hingegen koppelt das Entgelt direkt an die erbrachte Arbeitsmenge oder Qualität.
Der Geldakkord berechnet sich nach der Formel: Entgelt = Arbeitsmenge x Geldfaktor. Dabei wird für eine festgelegte Arbeitsleistung ein fester Geldbetrag definiert, wobei die benötigte Zeit keine Rolle spielt.
Der Zeitakkord (Stückzeitakkord) nutzt die Formel: Entgelt = Arbeitsmenge x Vorgabezeit x Richtsatz / 60. Die Vorgabezeit muss nach wissenschaftlichen Grundsätzen (REFA) ermittelt werden; der Akkordrichtsatz bildet den Stundenverdienst bei Normalleistung.
Beim Geldakkord müssten bei Tarifänderungen alle Einzelakkorde neu berechnet werden. Beim Zeitakkord hingegen ändern sich lediglich die Akkordrichtsätze, was die Verwaltung deutlich effizienter macht.
Theresia DonathDr. Jens-Peter VoßPatrizia Klein

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