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Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Eigenkündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um die Pflicht zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Kündigung des Arbeitnehmers. Konkret hatte der Arbeitgeber vorliegend nach erfolgter Fortbildung kein Interesse an der neu gewonnenen Qualifikation des Arbeitnehmers. Dieser kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis.

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Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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