Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um die Pflicht zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Kündigung des Arbeitnehmers. Konkret hatte der Arbeitgeber vorliegend nach erfolgter Fortbildung kein Interesse an der neu gewonnenen Qualifikation des Arbeitnehmers. Dieser kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis.
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BAG, 18.03.2014 - Az: 9 AZR 545/12
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