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Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Eigenkündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um die Pflicht zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Kündigung des Arbeitnehmers. Konkret hatte der Arbeitgeber vorliegend nach erfolgter Fortbildung kein Interesse an der neu gewonnenen Qualifikation des Arbeitnehmers. Dieser kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis.

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BAG, 18.03.2014 - Az: 9 AZR 545/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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