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Keine Abmahnung für unachtsamen Steward

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Steward, dem kleine Pannen und Unachtsamkeiten unterlaufen, muss keine Abmahnung hinnehmen. Auch ist er nicht verpflichtet, sich für ein Missgeschick zwei Mal bei dem betroffenen Passagier zu entschuldigen.


ArbG Frankfurt/Main, 26.07.2006 - Az: 18 Ca 9930/05

ECLI:DE:ARBGFFM:2006:0328.18CA9930.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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