Ein Steward, dem kleine Pannen und Unachtsamkeiten unterlaufen, muss keine Abmahnung hinnehmen. Auch ist er nicht verpflichtet, sich für ein Missgeschick zwei Mal bei dem betroffenen Passagier zu entschuldigen.
ArbG Frankfurt/Main, 26.07.2006 - Az: 18 Ca 9930/05
ECLI:DE:ARBGFFM:2006:0328.18CA9930.05.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!