Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.570 Anfragen

Privatnutzung des Firmenfahrzeugs als Kündigungsgrund

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 14 Minuten

Wegen unerlaubter Privatnutzung des Firmenfahrzeugs kommt eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung nicht in Betracht, wenn zuvor eine solche private Nutzung vom Arbeitgeber mehrfach unbeanstandet geduldet wurde.

In diesem Fall kann der Arbeitnehmer annehmen, dass sein Verhalten nicht vertragswidrig ist oder aber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen wird.

Hierzu führte das Gericht aus:

Zutreffend hat das Arbeitsgericht herausgearbeitet, dass ein ausreichender verhaltensbedingter Kündigungsgrund gemäß § 1 Abs. 2 KSchG nicht vorliegt und die Kündigung daher rechtsunwirksam ist.

Auf die diesbezüglichen Ausführungen des Arbeitsgerichts wird Bezug genommen. Ergänzend und im Hinblick auf das Vorbringen der Beklagten in der Berufungsinstanz ist folgendes festzuhalten.

Ein Betrug oder ein Betrugsversuch gemäß § 263 StGB, der an sich einen ausreichenden verhaltensbedingten Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG darstellen würde, kann die Beklagte dem Kläger nicht vorwerfen.

Hiervon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn der Kläger die Beklagte über die tatsächlich ihm entstandenen Fahrtkosten in einzelnen Monaten getäuscht hätte. Davon kann nicht ausgegangen werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Köln, 02.11.2009 - Az: 5 Sa 625/09

ECLI:DE:LAGK:2009:1102.5SA625.09.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant