Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.881 Anfragen

Erstattungspflicht von Fahrtkosten für Auszubildende?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Pflicht des Ausbildenden zur Erstattung von Fahrtkosten für den Besuch einer auswärtigen Berufsschule setzt nach § 10 Abs. 3 TVAöD-BT BBiG voraus, dass dieser Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde. Ohne ein solches aktives Veranlassen besteht keine Erstattungspflicht.

Gesetzliche Anspruchsgrundlagen außerhalb des Tarifrechts greifen nicht. Nach ständiger Rechtsprechung fallen Fahrtkosten zur zuständigen staatlichen Berufsschule grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Auszubildenden. Eine Kostentragungspflicht des Ausbildenden entsteht nur dann, wenn er den Besuch einer anderen Schule als der zuständigen staatlichen Berufsschule veranlasst (vgl. BAG, 25.07.2002 - Az: 6 AZR 381/00; BAG, 26.09.2002 - Az: 6 AZR 486/00).

Die tarifliche Norm ist im Lichte dieser Rechtsprechung auszulegen. Der Begriff der „Veranlassung“ hat im Bereich der Fahrtkostenerstattung eine feststehende Bedeutung: Er setzt voraus, dass der Ausbildende den Auszubildenden zum Besuch einer nicht zuständigen Berufsschule verpflichtet oder anhält. Eine bloße Anmeldung des Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule genügt nicht, da diese Handlung lediglich der gesetzlichen Pflicht aus § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG entspricht, den Auszubildenden zum Berufsschulbesuch anzuhalten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant