Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Wird die weitere Tätigkeit des
Arbeitnehmers von diesem von der Erfüllung objektiv ungerechtfertigter Forderungen abhängig gemacht, so kann eine rechtmässige
Kündigung erfolgen.
Da im zur Entscheidung stehenden Fall die Kündigung zudem in der
Probezeit erfolgte, wurde die
Klage des gekündigten Arbeitnehmers abgewiesen.
Der Kläger hatte sieben Wochen nach seiner Einstellung angekündigt, nur dann weiter zu arbeiten, wenn seine Firma die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle erstatte, ohne dass hierauf ein vertraglicher Anspruch bestand. Der Arbeitgeber kündigte hierauf das
Arbeitsverhältnis.
Das Gericht führte aus, ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bestehe nur dann, wenn berechtigte Ansprüche über längere Zeit vom Arbeitgeber nicht berücksicht würden. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses jedoch könne nicht an Bedingungen geknüpft werden. Insbesondere sei dies in der Probezeit nicht hinzunehmen.