Ist ein Mitarbeiter dauerhaft erkrankt, so ist der Arbeitgeber grundsätzlich zur Kündigung des Arbeitnehmers berechtigt, sofern keine Besserung des Gesundheitszustandes
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Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...