Die Rückzahlungspflicht für Schulungskosten entfällt, wenn arbeitsvertraglich eine Rückzahlung nur bei vorzeitigem Verlassen der Firma vereinbart ist.
Im vorliegenden Fall verlangte
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Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern
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Sehr gut!!