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Schulung nach Kündigung bezahlen?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Rückzahlungspflicht für Schulungskosten entfällt, wenn arbeitsvertraglich eine Rückzahlung nur bei vorzeitigem Verlassen der Firma vereinbart ist.
Im vorliegenden Fall verlangte

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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