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Schulung nach Kündigung bezahlen?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Rückzahlungspflicht für Schulungskosten entfällt, wenn arbeitsvertraglich eine Rückzahlung nur bei vorzeitigem Verlassen der Firma vereinbart ist.
Im vorliegenden Fall verlangte

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ArbG Mainz - Az: 3 Ca 3070/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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