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Fortbildung

Arbeitsrecht

Die berufliche Fortbildung bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten oder aufzufrischen sowie zu erweitern und/oder zu vertiefen. Dabei geht es auch darum, sich der technischen Entwicklung im eigenen Berufswelt anzupassen.

Die berufliche Fortbildung wird über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert und geregelt.

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Fortbildung. Dies kann jedoch tarifvertraglich oder durch betriebliche Vereinbarung festgeschrieben werden.

Fortbildung- und Weiterbildungsmaßnahmen dienen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen - dennoch gibt es immer wieder Streit z.B. über Rückzahlungsklauseln, die gerichtlich zu klären sind.

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Urteil
Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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