Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 402.554 Anfragen

Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen ehemaligen leitenden Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem WCCB abgewiesen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Stadt Bonn nimmt den früheren Leiter des Städtischen Gebäudemanagements im Zusammenhang mit dem WCCB wegen angeblicher Verletzung seiner Controllingaufgaben auf Schadenersatz in Höhe von 500.000 Euro in Anspruch.

Das Arbeitsgericht Bonn hatte eine grobe Pflichtverletzung des Mitarbeiters verneint und die Klage zudem wegen der Versäumung der einschlägigen Ausschlussfrist abgewiesen.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt und die Berufung der Stadt Bonn zurückgewiesen.

Die Revision wurde nicht zugelassen.


LAG Köln, 09.01.2020 - Az: 8 Sa 787/18

Vorgehend: ArbG Bonn, 07.11.2018 - Az: 4 Ca 1314/18

Quelle: PM des LAG Köln

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg