Fehlerhafte Arbeitsberichte sowie Nachlässigkeiten bei Rundgängen eines Wachmannes sind zwar eine Schlechtleistung, rechtfertigen jedoch noch nicht die Kündigung.
Es muss zunächst eine Abmahnung erfolgen, so dass eine Möglichkeit besteht, dass das Verhalten an die Anforderungen angepasst wird.
Es muss zunächst eine Abmahnung erfolgen, so dass eine Möglichkeit besteht, dass das Verhalten an die Anforderungen angepasst wird.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


