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Nachlässiger Wachmann - Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fehlerhafte Arbeitsberichte sowie Nachlässigkeiten bei Rundgängen eines Wachmannes sind zwar eine Schlechtleistung, rechtfertigen jedoch noch nicht die Kündigung.

Es muss zunächst eine Abmahnung erfolgen, so dass eine Möglichkeit besteht, dass das Verhalten an die Anforderungen angepasst wird.

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Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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