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Nachlässiger Wachmann - Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fehlerhafte Arbeitsberichte sowie Nachlässigkeiten bei Rundgängen eines Wachmannes sind zwar eine Schlechtleistung, rechtfertigen jedoch noch nicht die Kündigung.

Es muss zunächst eine Abmahnung erfolgen, so dass eine Möglichkeit besteht, dass das Verhalten an die Anforderungen angepasst wird.

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ArbG Frankfurt/Main, 11.02.2009 - Az: 13 Ca 5731/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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