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Möbeltransport mit Firmen-Lkw - fristlose Kündigung!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer während der von ihm angegebenen Arbeitszeit in erheblichem Umfang einen Firmen-Lkw zur Durchführung von privaten Möbeltransporten verwendet, wobei ganz erhebliche Entfernungen mit dem vom Arbeitgeber gestellten Treibstoff zurückgelegt wurden.

Dies kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, da hier eine erhebliche Vermögensschädigung des Arbeitgebers vorliegt.

Der Arbeitnehmer konnte nicht damit rechnen, dass ein solches Verhalten geduldet werden würde, so dass eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich war.


LAG Köln, 10.03.2008 - Az: 14 Sa 1356/07

ECLI:DE:LAGK:2008:0310.14SA1356.07.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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