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Eine Kündigung in der Probezeit ist einfach!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist legitim und sachgerecht, einen Arbeitnehmer in der Probezeit durch besondere Aufgabenstellungen zu testen, um sich ein Bild von der Leistungsfähigkeit machen zu können.

Trennt sich ein Arbeitgeber aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse vom Arbeitnehmer, so ist dies nicht zu beanstanden.

In dem Umstand, dass eine Kündigung am Weltfrauentag ausgesprochen wird, liegt keine geschlechtsspezifische Diskriminierung.


ArbG Hamburg, 28.08.2007 - Az: 21 Ca 125/07

ECLI:DE:ARBGHH:2007:0828.21CA125.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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