Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.348 Anfragen

Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei geringfügiger Beschäftigung und PKW-Überlassung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis wird nicht anerkannt, wenn die Ehefrau als Bürokraft geringfügig beschäftigt war und ihr als Teil des Arbeitslohns ein Fahrzeug zur Privatnutzung überlassen wurde und der Arbeitsvertrag einem Fremdvergleich nicht standhält.

Vorliegend entsprach die Abrede über die Arbeitszeit nicht dem zwischen Fremden Üblichen, da die Arbeitszeit einerseits ohne Angabe eines Stundenkontingents als variabel vereinbart wurde, andererseits aber Überstunden und Mehrarbeit durch Freizeit ausgeglichen werden sollten. Fremde Dritte hätten zudem Regelungen zur zeitlichen Verfügbarkeit - etwa durch Festlegung von Kern- oder Mindestarbeitszeiten - getroffen.

Auch die vereinbarte Vergütung war nicht fremdüblich. Dies galt vor allem für die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur privaten Nutzung, die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung nicht weit verbreitet sein dürfte, insbesondere vor dem Hintergrund des Aufgabenkreises der Ehefrau als Bürokraft, der nicht zwingend mit der betrieblichen Nutzung eines Fahrzeugs verbunden sei. Zudem fehlten differenzierte Regelungen über die konkrete Ausgestaltung der Fahrzeugüberlassung, hauptsächlich zur Fahrzeugklasse.

Auch war der Arbeitsvertrag nicht wie unter fremden Dritten durchgeführt worden, da Einzahlungen in eine Direktversicherung und in eine Pensionskasse zusätzlich zum bisher vereinbarten Lohn und damit nicht im Wege der Gehaltsumwandlung erfolgten.


FG Münster, 20.11.2018 - Az: 2 K 156/18 E

ECLI:DE:FGMS:2018:1120.2K156.18E.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant