Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.951 Anfragen

Urteile - Steuerrecht

Firmen / Gewerbe

Jeder stehende Gewerbebetrieb (gewerbliches Unternehmen), soweit er im Inland betrieben wird, unterliegt der Gewerbesteuer. In Abgrenzung zur Einkommensteuer ist Gegenstand der Gewerbesteuer nur der auf den laufenden Betrieb entfallende, durch eigene gewerbliche Leistungen entstandene Gewinn.

Auf die verkauften Waren bzw. Dienstleistungen fällt i.d.R. Umsatzsteuer an, die an das Finanzamt abzuführen ist. Auf die Umsatzsteuerschuld ist die Vorsteuer anrechenbar.

Der Gewinn bei Personengesellschaften unterliegt am Ende der Einkommenssteuer. Bei Kapitalgesellschaften tritt an die Stelle der Einkommensteuer die Körperschaftsteuer. Zusätzlich werden auch hier Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer fällig. Bei der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter fällt eine Abgeltungssteuer an.

Freiberufler sind vordergründig nur durch die Einkommensteuer und Vor- und Umsatzsteuer betroffen.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant