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Ablehnung der Einstellung in den mittleren nichttechnischen Zolldienst eines unter Betreuung stehenden schwerbehinderten Bewerbers

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Einstellungsbewerber trägt die volle materielle Beweislast für die erforderliche Eignung. Benötigt ein Bewerber einen Betreuer, ist der Schluss zulässig, dass ihm nicht nur in eigenen Angelegenheiten, sondern auch in fremden Angelegenheiten und insbesondere auch im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten die Fähigkeit fehlt, diese eigenverantwortlich zu besorgen mit der Folge, dass er die erforderliche Eignung in gesundheitlicher Hinsicht nicht besitzt und unabhängig von seiner fachlichen Eignung nicht verbeamtet werden kann.

Die Erfüllung der Dienstpflichten erfordert mehr als das Vorliegen der Geschäftsfähigkeit. Vielmehr muss der Bewerber in der Lage sein, Entscheidungen, denen vernünftige eigenständige Erwägungen zugrunde liegen, frei und ohne Hilfe von außen zu treffen und danach zu handeln.


VGH Bayern, 10.09.2018 - Az: 6 ZB 18.653


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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