Nehmen Arbeitsvertragsparteien individualvertraglich auf die jeweils geltenden Tarifverträge einer bestimmten Branche Bezug, handelt es sich dabei in der Regel um eine zeitdynamische Bezugnahme auf die entsprechenden Flächentarifverträge, die Haustarifverträge eines einzelnen Arbeitgebers nicht erfasst.
BAG, 11.07.2018 - Az: 4 AZR 533/17
ECLI:DE:BAG:2018:110718.U.4AZR533.17.0
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