Eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist kann der Arbeitgeber bereits dann erklären, wenn das Integrationsamt die Zustimmungsentscheidung getroffen und dies mündlich mitgeteilt hat. Die außerordentliche Kündigung kann bereits vor der Zustellung der schriftlichen Entscheidung ausgesprochen werden.
BAG - Az: 2 AZR 159/04
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