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Reisekostenabrechnung gefälscht - fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Arbeitnehmer mit dem Geschäftsführer einer GmbH gemeinsam Arbeitseinkommen in gefälschten Reisekostenabrechnungen versteckt, so kann hiermit keine fristlose Kündigung gerechtfertigt werden.

Ein wichtiger Grund ist durch die Billigung des Geschäftsführers auch dann ausgeschlossen, wenn dieser gleichzeitig Minderheitsgesellschafter ist.


LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2005 - Az: 2 Sa 523/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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