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Reisekostenabrechnung gefälscht - fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Arbeitnehmer mit dem Geschäftsführer einer GmbH gemeinsam Arbeitseinkommen in gefälschten Reisekostenabrechnungen versteckt, so kann hiermit keine fristlose Kündigung gerechtfertigt werden.

Ein wichtiger Grund ist durch die Billigung des Geschäftsführers auch dann ausgeschlossen, wenn dieser gleichzeitig Minderheitsgesellschafter ist.


LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2005 - Az: 2 Sa 523/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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