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Chefarzt ist nicht automatisch leitender Angestellter

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Chefarzt ist nur dann als leitender Angestellter anzusehen, wenn er nach dem Arbeitsvertrag und der tatsächlichen Stellung in der Klinik der Leitungs- und Führungsebene zuzurechnen ist und unternehmens- oder betriebsleitende Entscheidungen entweder selbst trifft oder maßgeblich vorbereitet. Eine Chefarzt-Position macht den Betroffenen nicht automatisch zu einem leitenden Angestellten.

Sofern es sich nach der tatsächlichen Stellung und dem Arbeitsvertrag nicht um einen leitenden Angestellten handelt, ist die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung erforderlich. Diese Zustimmung kann erforderlichenfalls durch das Arbeitsgericht ersetzt werden.


ArbG Hamburg, 21.04.2016 - Az: 5 BV 24/15

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Natalie Reil, Landshut