Hierbei wird eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast angewendet, d.h. der Arbeitnehmer trägt seine Argumente für eine Treuwidrigkeit vor, der Arbeitgeber muss diese sodann entkräften und der Arbeitnehmer muss dann ggf. weitere Gegentatsachen vorbringen und beweisen.
LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2005 - Az: 2 Ta 241/05
ECLI:DE:LARBGSH:2005:1228.2TA241.05.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön