Im zu entscheidenden Fall war einem Arbeitnehmer wegen Trunkenheit am Steuer seines Privatwagens der Führerschein entzogen wurden. Der Arbeitgeber - ein Gartenbaubetrieb - sprach daraufhin dem Kraftfahrer die Kündigung aus, da man über keinen anderen freien Arbeitsplatz in der Firma verfüge.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Theresia Donath | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


