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Fristlose Kündigung, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall war einem Arbeitnehmer wegen Trunkenheit am Steuer seines Privatwagens der Führerschein entzogen wurden. Der Arbeitgeber - ein Gartenbaubetrieb - sprach daraufhin dem Kraftfahrer die Kündigung aus, da man über keinen anderen freien Arbeitsplatz in der Firma verfüge.

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LAG Hessen, 28.08.2003 - Az: 5 Sa 522/03

ECLI:DE:LAGHE:2003:0828.5SA522.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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