Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Im vorliegenden Fall hatte ein
Arbeitnehmer einen
Aufhebungsvertrag angefochten. Er gab an, unter Druck gesetzt und mit einer
fristlosen Kündigung bedroht worden zu sein.
Doch dies war nur die halbe Wahrheit: Der Arbeitnehmer hatte zuvor nämlich zugegeben, einen anonymen Brief, der u.a. beleidigende Äußerungen gegen den Betriebsleiter enthielt, verfasst und in Umlauf gebracht zu haben.
Ein derartiges Verhalten rechtfertigt nach Ansicht des Gerichts die fristlose Kündigung. Daher durfte der
Arbeitgeber mit dem Ausspruch derselben auch drohen, um den Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu veranlassen.