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Erfolglose Rüge kompetenzwidriger Ablehnung eines Antrags auf Verfahrensaussetzung zur Vorbereitung auf Zeugenvernehmungen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Rüge der Verletzung des § 265 Abs. 4 StPO bedarf keines vorherigen Zwischenrechtsbehelfs in der Hauptverhandlung, wenn statt des Gerichts lediglich der Vorsitzende einen Unterbrechungs- bzw. Aussetzungsantrag abgelehnt hat.

Ein Urteil muss nicht zwangsläufig auf der Verweigerung einer Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung zur Vorbereitung der Verteidigung auf eine Zeugenaussage beruhen.

Die Bezeichnung von Polizeibeamten als „Affenbande“ ist eine Formalbeleidigung. Auch in diesem Fall hat eine - hilfsweise - Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeit im konkreten Einzelfall zu erfolgen.


BayObLG, 04.10.2024 - Az: 205 StRR 323/24


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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