- Arbeitsrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.286 Anfragen
Kündigung, weil die Ehe kaputt ist?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Eine
Kündigung aus personenbedingten Gründen darf nicht erfolgen, weil die Ehe zwischen
Arbeitgeber und
Arbeitnehmer gescheitert ist.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall wurde dem Arbeitnehmer gekündigt und die Kündigung mit der zerrütteten Ehe zwischen dem Arbeitnehmer und der Geschäftsführerin begründet.
Der Arbeitgeber erhob gegen die Kündigung Klage.
Das Gericht entschied, daß eine solche Kündigung nicht zulässig ist, da aus dem Scheitern einer privaten Beziehung nicht zwangsläufig gravierende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis zu schließen sind.
Bei Bedarf ist der Arbeitgeber angehalten, für eine räumliche Trennung der ehemaligen Lebenspartner im Betrieb zu sorgen und den Kontakt auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.286 Beratungsanfragen
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG