Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.790 Anfragen

Wenn ein Arbeitnehmer mit der Versetzung nicht einverstanden ist, kann er den Dienst nicht einfach verweigern!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Arbeitnehmer, die mit ihrer vom Unternehmen beabsichtigten Versetzung nicht einverstanden sind und daher ihren Dienst am neuen Arbeitsplatz gar nicht erst antreten, riskieren auch nach langer Betriebszugehörigkeit die fristlose Kündigung.

Eine entsprechende Kündigungsschutzklage einer Verkäuferin gegen eine Bäckereikette wurde daheer zurückgewiesen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die bereits seit 22 Jahren in dem Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmerin weigerte sich, in einer anderen Filiale der Bäckerei tätig zu werden. Auch nach einer Abmahnung erschien sie nicht an ihrer neuen Arbeitsstelle, da sie der Auffassung war, die Tätigkeit in der anderen Filiale könne ihr nicht zugemutet werden.

Die Arbeitnehmerin hätte die Versetzung jedoch zunächst „unter Vorbehalt“ annehmen müssen, bis eine mögliche gerichtliche Klärung über deren Zulässigkeit vorgelegen hätte.

Keinesfalls jedoch dürfen Arbeitnehmer „mit dem Kopf durch die Wand“ und eine Rücknahme der Versetzung erzwingen. Eine fristlose Kündigung wegen „beharrlicher Arbeitsverweigerung“ iat in solchen Fällen stets zulässig.


LAG Hessen, 29.09.1998 - Az: 9 Sa 647/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant