Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.329 Anfragen

Wenn ein Arbeitnehmer mit der Versetzung nicht einverstanden ist, kann er den Dienst nicht einfach verweigern!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Arbeitnehmer, die mit ihrer vom Unternehmen beabsichtigten Versetzung nicht einverstanden sind und daher ihren Dienst am neuen Arbeitsplatz gar nicht erst antreten, riskieren auch nach langer Betriebszugehörigkeit die fristlose Kündigung.

Eine entsprechende Kündigungsschutzklage einer Verkäuferin gegen eine Bäckereikette wurde daheer zurückgewiesen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die bereits seit 22 Jahren in dem Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmerin weigerte sich, in einer anderen Filiale der Bäckerei tätig zu werden. Auch nach einer Abmahnung erschien sie nicht an ihrer neuen Arbeitsstelle, da sie der Auffassung war, die Tätigkeit in der anderen Filiale könne ihr nicht zugemutet werden.

Die Arbeitnehmerin hätte die Versetzung jedoch zunächst „unter Vorbehalt“ annehmen müssen, bis eine mögliche gerichtliche Klärung über deren Zulässigkeit vorgelegen hätte.

Keinesfalls jedoch dürfen Arbeitnehmer „mit dem Kopf durch die Wand“ und eine Rücknahme der Versetzung erzwingen. Eine fristlose Kündigung wegen „beharrlicher Arbeitsverweigerung“ iat in solchen Fällen stets zulässig.


LAG Hessen, 29.09.1998 - Az: 9 Sa 647/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.329 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...

Verifizierter Mandant

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!

Verifizierter Mandant