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Kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hinsichtlich Zusatzurlaubes für langzeitige Mitarbeiter
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der
Betriebsrat hat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hinsichtlich des Zusatzurlaubs für langzeitige Mitarbeiter nach § 12 I. A. Ziff. 10 BMT.
Ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezüglich des in § 12 I A Ziff. 10 des Bundesmanteltarifvertrages (BMTV) für die Süßwarenindustrie angesprochenen Zusatzurlaubes für
Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit (ab 25 Jahren) besteht nicht.
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