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Kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hinsichtlich Zusatzurlaubes für langzeitige Mitarbeiter

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Betriebsrat hat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hinsichtlich des Zusatzurlaubs für langzeitige Mitarbeiter nach § 12 I. A. Ziff. 10 BMT.

Ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezüglich des in § 12 I A Ziff. 10 des Bundesmanteltarifvertrages (BMTV) für die Süßwarenindustrie angesprochenen Zusatzurlaubes für Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit (ab 25 Jahren) besteht nicht.


LAG Nürnberg, 08.08.2024 - Az: 5 TaBV 10/24

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