Der Arbeitgeber ist bei einer Fehlbuchung einer Kassiererin i.H.v. 10 € nicht berechtigt, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Hierbei handelt es sich jedoch - ebenso wie bei den anderen Vorwürfen der zugrunde liegenden Entscheidung - um Schlechtleistungen, die zunächst
abzumahnen sind.
Es ist nicht unzumutbar, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, wenn Fehlbeträge von lediglich 10 € entstanden sind.