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Kündigung wegen Falschbuchung über 10 €?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Arbeitgeber ist bei einer Fehlbuchung einer Kassiererin i.H.v. 10 € nicht berechtigt, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Hierbei handelt es sich jedoch - ebenso wie bei den anderen Vorwürfen der zugrunde liegenden Entscheidung - um Schlechtleistungen, die zunächst abzumahnen sind.

Es ist nicht unzumutbar, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, wenn Fehlbeträge von lediglich 10 € entstanden sind.


ArbG Frankfurt/Main, 29.11.2004 - Az: 1 Ca 4014/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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