Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.204 Anfragen

Entgeltfortzahlungspflicht auch bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 10 Minuten

Ausnahmsweise kann eine arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung auch dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist.

Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Vergleiches bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitsleistung freigestellt ist und der Arbeitnehmer lediglich aufgrund der Konfliktsituation an seinem Arbeitsplatz nicht arbeitsfähig ist, bei jedem anderen Arbeitgeber die Tätigkeit aber ausführen könnte.

In diesem Falle liegt keine Arbeitsunfähigkeit im eigentlichen Sinne vor, da die krankheitsbegründende Konfliktsituation mit der Freistellung von der Arbeitsleistung entfällt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Im vorliegenden Fall ist die atypische Situation eingetreten, dass die Vermutung der Beklagten, die Klägerin sei über den 15.12.2003 hinaus arbeitsunfähig gewesen, für den Fall einer weiter bestehenden Arbeitsverpflichtung zuträfe, nicht aber für den im Vergleich geregelten Fall des Wegfalls der Arbeitsverpflichtung der Klägerin. Im Hinblick auf diese im Vergleich vereinbarte, den Arbeitsvertrag modifizierende Regelung kann die Klägerin nach den Feststellungen des sie behandelt habenden Arztes nicht als arbeitsunfähig im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes angesehen werden. Arbeitsunfähigkeit ist stets bezogen auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers festzustellen. Arbeitsunfähigkeit ist auch dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer seiner konkreten Tätigkeit nur auf die Gefahr hin nachgehen kann, dass sich sein Gesundheitszustand verschlechtert.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim