Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.640 Anfragen

Druckkündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kinderschänders

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Ausspruch einer sog. „Druckkündigung“ kann gerechtfertigt sein, wenn sich ein erheblicher Teil der Belegschaft nachhaltig weigert, mit einem wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Arbeitnehmer nach verbüßter Haftstrafe zusammenzuarbeiten und es deshalb bereits wiederholt zu Arbeitsniederlegungen gekommen ist, die den Betriebsablauf erheblich störten. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, arbeitsrechtliche Sanktionen gegenüber den die Arbeit niederlegenden Arbeitnehmern auszusprechen, wenn solche aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses zwischen dem gekündigten Arbeitnehmer und seinen Kollegen keinen Erfolg versprechen, den Betriebsfrieden wiederherzustellen.


LAG Bremen, 17.06.2015 - Az: 3 Sa 129/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant