Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.757 Anfragen

Arbeitszeit- und Gehaltsreduzierung bei Krankheit?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht mehr in seiner bisherigen Tätigkeit einsetzbar, so ist eine Versetzung auf eine Teilzeitstelle mit entsprechender Kürzung der Vergütung grundsätzlich hinzunehmen, wenn keine Vollzeitstelle für den Betroffenen zur Verfügung steht, die leidensgerecht ist.

Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu prüfen, ob eine Teilzeitbeschäftigung in Betracht kommt. Eine entsprechende Reduktion ist für den Betroffenen stets sozial gerechtfertigt.

Die Klage des Arbeitnehmers gegen die entsprechende Änderungskündigung des Arbeitgebers wurde daher abgewiesen.


ArbG Frankfurt/Main, 16.08.2004 - Az: 15 Ca 10479/03

ECLI:DE:ARBGFFM:2004:0816.15CA10479.03.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant