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Gleichbehandlung nach Betriebsübergang
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz findet auf freiwillige Lohnerhöhungen nach einer selbst gegebenen Regelung des Arbeitgebers auch dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber zwischen seiner Stammbelegschaft und den auf Grund eines Betriebsübergangs übernommenen Arbeitnehmern differenziert.
BAG, 14.03.2007 - Az: 5 AZR 420/06
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