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Leiharbeitnehmer können nicht so einfach eingestellt werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich dürfen Leiharbeitnehmer erst nach einer betriebsinternen Ausschreibung der entsprechenden Stelle(n) eingestellt werden. Dies ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz.

Der Arbeitgeber darf nicht einfach entscheiden, ob eine Ausschreibung vorgenommen wird oder nicht. Dies widerspricht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.


ArbG Frankfurt/Main, 28.05.2008 - Az: 7 BV 1446/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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