Da ein Telefaxgerät zu den üblichen und notwendigen Arbeitsmitteln eines Betriebsrates zählt, hat dieser grundsätzlich einen Anspruch darauf, daß dieses vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2004 - Az: 10 TaBV 880/03
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