Es ist nicht zulässig, wenn ein Betriebsratsmitglied Kollegen unaufgefordert in lange Gespräche (bis zu einer Stunde) über die Firmenpolitik verwickelt und so von der Arbeit abhält. Dies ist eine Verletzung der Nebenpflicht, die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen nicht zu stören.
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LAG Berlin - Az: 6 Sa 1116/04
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