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Nichtraucherschutz schützt nicht vor Geruchsbelästigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der gesetzliche Schutz vor Passivrauchen geht nicht so weit, daß auch außerhalb der Dienstzeit in den Arbeitsräumen nicht geraucht werden darf. Die Geruchsbelästigung,

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LAG Berlin, 18.03.2005 - Az: 6 Sa 2585/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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