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Nichtraucherschutz schützt nicht vor Geruchsbelästigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der gesetzliche Schutz vor Passivrauchen geht nicht so weit, daß auch außerhalb der Dienstzeit in den Arbeitsräumen nicht geraucht werden darf. Die Geruchsbelästigung,

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg