1. Der Arbeitgeber kann nach § 242 BGB daran gehindert sein, sich gegenüber dem ausländischen Arbeitnehmer, der einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung geltend macht, auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags wegen vereinbarter Schwarzarbeit und fehlender Arbeitserlaubnis zu berufen. Der Arbeitsvertrag ist unter
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