Befristungsabrede in einem Arbeitsvertrag zur Vertretung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Vereinbart der Arbeitgeber mit einem zur krankheitsbedingten Vertretung eingestellten Arbeitnehmer, dass das Arbeitsverhältnis durch die Dienstaufnahme des erkrankten Arbeitnehmers endet, liegt darin im Zweifel nicht die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis auch dann enden soll, wenn der Vertretene eine zeitlich befristete Erwerbsunfähigkeitsrente von der BfA erhält.
LAG Berlin, 20.05.1997 - Az: 9 Sa 22/97
ECLI:DE:LAGBEBB:1997:0520.9SA22.97.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller