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Stelle erst intern ausschreiben?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Neueinstellung kann auch dann wirksam sein, wenn die Stelle nicht vorab intern ausgeschrieben wurde. Dies setzt voraus, daß die gesetzliche Option zur vorläufigen Einstellung des Bewerbers genutzt wurde und die interne Ausschreibung der Stelle während des Zustimmungsverfahrens nachgeholt wird.


LAG Berlin - Az: 6 TaBV 609/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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