Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.258 Anfragen

Arbeitsunfähigkeitsnachweis gegenüber Agentur für Arbeit - nur per AU-Bescheinigung?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit ist nicht an die Vorlage einer AU-Bescheinigung gebunden. Zur Abwendung einer Sperrzeit kann der Nachweis auch in anderer Form erfolgen.

Für die Beurteilung der Sperrzeit ist allein entscheidend, ob ein wichtiger Grund für das Versäumen des Termins objektiv vorlag. Auf die Form des Nachweises kommt es nicht an.

Erst wenn trotz Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten eine ernsthafte Erkrankung am Termin nicht nachgewiesen werden kann, trägt der Arbeitslose die Beweislast.


SG Stuttgart, 12.07.2011 - Az: S 16 AL 8129/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.258 Beratungsanfragen

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.

Verifizierter Mandant

Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant