Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.893 Anfragen

Symptomfreier Corona-Infektionsfall oder Verdachtsfall – was wird aus dem Gehalt?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nicht jeder Arbeitnehmer, der dem Arbeitsplatz im Zuge der Corona-Pandemie berechtigterweise fernbleibt, muss Symptome aufweisen und somit tatsächlich krank sein. Hier gilt die Regelung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aber nicht.

Bei einem Infektionsverdacht mit anschließendem behördlich angeordnetem Beschäftigungsverbot haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung.

Bei einem infektionsschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot wegen Krankheitsverdacht hat der betroffene Arbeitnehmer jedoch Anspruch auf Entschädigungsleistung gemäß § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Anspruch orientiert sich an der Höhe des Krankengeldanspruchs.

Ab dem 01.11.2021 erhalten Ungeimpfte in Corona-Quarantäne jedoch keine Verdienstausfälle mehr entschädigt.

Im Einzelfall kann der Arbeitnehmer einen Vergütungsanspruch nach § 616 BGB haben. Der Vergütungsanspruch bleibt nach dieser Regelung dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer für eine nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist

Der Anspruch aus § 616 BGB kann jedoch arbeits- oder tarifvertraglich oder auch über eine Betriebsvereinbarung beschränkt oder vollständig ausgeschlossen werden. Hier lohnt sich ein Blick in die entsprechenden Vereinbarungen.
Stand: 19.03.2020
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant