| Insolvenzverwalter haftet bei Verletzung von mietvertraglichen Pflichten |
| a) Vermietet der Insolvenzverwalter
- unter Verletzung der mietvertraglichen Pflicht, vor einer Untervermietung
die Zustimmung des Vermieters einzuholen - eine vom Schuldner angemietete
Immobilie an einen unzuverlässigen Untermieter und gefährdet
er dadurch den Rückgabeanspruch des aussonderungsberechtigten Vermieters,
kann dies seine persönliche Haftung begründen.
b) Verletzt der Insolvenzverwalter schuldhaft insolvenzspezifische Pflichten, haftet er auf den Ersatz des negativen Interesses. BGH, 25.1.2007 - Az: IX ZR 216/05 |