Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.767 Anfragen

Keine Untervermietung ohne Erlaubnis

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters iSd § 540 Abs.1 die Wohnung untervermietet, stellt dies eine Vertragsverletzung dar, gegen die der Vermieter vorgehen kann. Hiernach kann der Vermieter, wenn der Mieter trotz schriftlicher Abmahnung den „vertragswidrigen Gebrauch der gemieteten Sache“, also die Untervermietung nicht unterlässt, auf Unterlassung klagen (§ 541 BGB) oder fristlos kündigen (§ 543 BGB). Die Beweislast der unerlaubten Untervermietung liegt beim Vermieter.

In der Rechtsprechung wird die Untervermietung ohne Erlaubnis des Vermieters iSd § 540 Abs.1 BGB als Vertragsverletzung durch den Hauptmieter gewertet, die zur fristgemäßen Kündigung des Mietverhältnisses auch dann berechtigt, wenn der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung iSd § 553 Abs 1 BGB geltend machen kann.

Bei Schweigen oder Verweigerung der Erlaubnis trotz Vorliegens eines berechtigen Interesses des Mieters nach § 553 Abs 1 BGB kann auf Erteilung der Erlaubnis geklagt werden.

Es ist empfehlenswert, sich vom vorgesehenen Untermieter die Absicht, einen Teil der Wohnung vom angegebenen Termin an zu einem bestimmten Mietzins anzumieten, schriftlich bestätigen zu lassen. Soweit aufgrund der unberechtigten Erlaubnisverweigerung des Vermieters Einnahmen durch die Untervermietung entgangen sind, ist der Vermieter schadensersatzpflichtig (Vgl. BayObLG, 1. Zivilsenat, Beschluß vom 26.4.95, RE-Miet 3/94).
Stand: 28.10.2017
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.767 Beratungsanfragen

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant