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Verwalter muß Abrechnung nicht steueroptimieren!
Der Verwalter ist zur Erstellung einer Jahresabrechnung im Rahmen des § 28 Abs. 3 WEG alleine im Verhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet. Es besteht keine Verpflichtung, die Abrechnung so zu erstellen, daß bestimmte Ausgaben von den Eigentümern steuerlich geltend gemacht werden können, wie z.B. durch den Ausweis und die differenzierte Darstellung begünstigter haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen nach § 35a EStG.

AG Bremen, 3.6.2007 - Az: 111 a II 89/2007 WEG