Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.322 Anfragen

Anspruch auf Direktzahlung der Miete vom Jobcenter?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Direktzahlung der Wohnungsmiete an einen Vermieter nach § 22 Abs. 7 SGB II begründet keinen Zahlungsanspruch des Vermieters gegen das Jobcenter, sondern nur eine Empfangsberechtigung.

Eine mietvertragliche Abtretung von Arbeitslosengeld II in Höhe der Miete an den Vermieter bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes nach § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I, der feststellt, dass die Abtretung im wohlverstandenen Interesse des Leistungsempfängers liegt.

Die Bewilligung von Arbeitslosengeld II enthält keinen Schuldbeitritt des Jobcenters zur Pflicht des Mieters, den Mietzins an den Vermieter zu zahlen.


LSG Bayern, 05.08.2015 - Az: L 7 AS 263/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant