| Klage auf rückständige Wohnraummiete auch im Urkundenprozeß |
| Ansprüche auf Miete aus Wohnraummietverträgen
können jedenfalls auch dann im Urkundenprozeß geltend gemacht
werden, wenn der Mieter die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand
übernommen hat und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
darauf stützt, ein Mangel sei nachträglich eingetreten.
BGH, 20.12.2006 - Az: VIII ZR 112/06 |